- Musterschreiben für Rückforderung
- Gerichtliche Entscheidung gegen Membership Marketing
- Abgrenzung Schneeballsystem zu Network Marketing
Vemowa hat laut Handelsregistereintrag vom 26.03.07 wieder einen neuen Firmensitz:
Domizil neu: Churerstrasse 166, 8808 Pfäffikon SZ.
Zusammenfassung:
Unter dem Namen Membership Marketing S.A.R.L. bot eine in 2007 gegründete Kapitalgesellschaft mit angeblichen Vertriebsniederlassungen in Heusenstamm und Zagreb ein Produkt an, bei dem es sich nach mehrfachen gerichtlichen Entscheidungen um ein illegales Schneeballsystem handelt: Mitglieder sollen ca. 300 EUR pro Jahr bezahlen, um günstiger einkaufen zu können. Wer pro Monat 9 neue Mitglieder wirbt, erhält 1.000 EUR.
Gegen die Membership Marketing S.A.R.L. besteht eine wirksame einstweilige Verfügung, die u.a. den Betrieb eines Schneeballsystems und die Werbung mit einem Garantieeinkommen von 1.000 EUR untersagt. Vor dem Landgericht Würzburg läuft das Ordnungsmittelverfahren wegen der Verstöße, die bis zum 21.02.07 begangen wurden. U.a. wird ein Ordnungsgeld von 100.000 EUR beantragt. Die Gesellschaft hat gegen die Verfügung bisher (22.02.) keine Rechtsmittel eingelegt.
Network Karriere hat Vertreter von Membership-Marketing interviewt. Das Ergebnis: "In diesem Stadium würden wir von dem Unternehmen nicht einmal eine Anzeige annehmen."
Das Internet-Forum The Obtainer enthält zahlreiche, nicht bestätigte Hinweise über Hintergründe, gefälschte Adressen und Haftungsrisiken der Einzahler. (Das Forum - wie jedes Forum - enthält teilweise Tatsachenbehauptungen und Wertungen, die nicht in jedem Fall überprüfbar sind, wir distanzieren uns daher insbesondere von Einträgen in anderen als dem verlinkten Thema - Linksetzung: 15.2.07).
Wir bekommen zahlreiche Zuschriften und Anrufe von MM-Teilnehmern. Wir empfehlen Ihnen hierzu die Seite des bayerischen Verbraucherschutzministeriums: Auf dieser Seite wird auch die Entscheidung des Langerichts Gießen (LG Gießen, Urteil vom 13.12.1995 - 1 S 390/95 ) erwähnt. Dieses hat entschieden, dass schon derjenige, der ein Schneeballsystem fördert gegenüber neu hinzutretenden Mitgliedern auf Schadensersatz haftet. Die bedeutet, dass Berater in einem Schneeballsystem unter Umständen gegenüber ihrer Downline schadensersatzpflichtig werden könnten. Die Haftung könnte durch vollständige Information unter Umständen vermindert werden.
Wir empfehlen jeden Berater, unabhängige rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einzuholen.
Bewertung: Nach unserer Auffassung besteht nunmehr kein Zweifel, dass hier ein illegales Schneeballsystem vorliegt. Die Tatsache. Wenn MM behauptet, sie seien kein Schneeballsystem ohne Produkt, ist dies zutreffend. Es ist ein Schneeballsystem MIT Produkt. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Google-Suche nach Verbraucherzentrale und Schneeballsystem
Auffallend sind die Parallelen zu dem inzwischen verbotenen und zusammengebrochenen System AKW - Alternative kollektive Wertschöpfung. Hierzu die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin.
Inzwischen hat die Schweizer Vemowa AG den Vertrieb des Getbackclubs übernommen. Auf der Seite von MM heißt es, dass die Vemowa alle Verpflichtungen der MM gegenüber Beratern erfülle.
22.03.07
Vemowa wehrt sich gegen diese "lächerliche Seite" und möchte
mit "dieser Gesellschaft" [vermutlich Membership Marketing] nicht
in Verbindung gebracht werden. Vemowa befinde sich lediglich im Domizilwechsel
und das LKA Berlin habe die Veranstaltungen des Unternehmens angeblich
freigegeben. Es sei die Unwahrheit, dass das LKA ein Ermittlungsverfahren
gegen Vemowa führe. Der Absender der Mail räumt eine Frist von
12 Stunden zur "Löschung der Lügen" ein, droht mit
kostenpflichtiger Post und schickt das Schreiben CC an zahlreiche Behörden,
u.a. das Verfassungsgericht, die Rechtsanwaltskammer, das OLG Bamberg und
das Bundesverwaltungsgericht.
Hierzu ist folgendes anzumerken:
Sämtliche Tatsachenbehauptungen auf dieser Seite sind nachweisbar, für eine Löschung besteht kein Anlass. Im Einzelnen:
1. Vemowa hat ihr Domizil lt. Handelsregister eingebüßt.
Weiterhin ist im Handelsregister des Kantons Obwalden vermekt, dass die Vemowa AG ihr Domizil verloren hat. Tatsächlich legt die Vemowa eine Kopie einer Anmeldung vom 16.03.07 vor, mit dem nun ein neues Domizil in eigenen Räumlichkeiten in Pfäffikon angegeben wird.
Der Verlust eines Domizils wird hier erläutert.
2. Das LKA hat weder Vemowa noch den Getbackclub genehmigt.
Das Landeskriminalamt bestätigte am 22.03.07, dass weder eine Freigabe noch eine "positive" Stellungnahme, wie in einem Newsletter behauptet wurde, stattgefunden hat. Tatsächlich laufen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen und der progressiven Kundenwerbung weitere Ermittlungen.
3. Es besteht ein Zusammenhang zwischen Membership Marketing und Vemowa
Der Zusammenhang ist schon dadurch sichtbar, dass Membership Marketing behauptet, dass die Vemowa AG angeblich sämtliche Verpflichtungen gegenüber den Beratern erfüllen würde.
19.03.07
Die Vemowa hat lt. Handelsregister kein
Domizil mehr. Nachdem zunächst die Membership-Marketing S.A.R.L. von
der Bildfläche verschwindet, hat nun auch die Vemowa AG keine Adresse
mehr im Handelsregister. Es gibt noch immer Vertriebspartner, die das Unternehmen
für seriös halten und Werbung im Internet schalten. Gegen einzelne
Personen, die weiterhin zur Registrierung bei dem System aufrufen, ergehen
gerichtliche Verfügungen und Abmahnungen.
Inzwischen hat das Magazin Network-Karriere Geschädigte aufgerufen, sich an die eigens hierfür geschaltete Mail-Adresse hilfe@network-karriere.com zu wenden.
Das LKA Berlin AG Schneeball ermittelt unter der Vorgangsnummer 070222-1700-021811 gegen die Verantwortlichen. Strafanzeigen können direkt an das LKA gerichtet werden:
Der Polizeipräsident in Berlin
Landeskriminalamt
LKA 327
AG Schneeball
Columbiadamm 4
10965 Berlin
LKA327@polizei.verwalt-berlin.de
Auf den Kick-off Veranstaltungen wird das Vertriebskonzept der schweizer Vemowa AG vorgestellt. Berater sollen das Produkt der am Züricher Flughafen ansässigen Club Netzwerk AG verkaufen. Dieses Produkte müsse man - so Vemowa - wenig erklären und schon verdiene man Geld. "Ein Verkauf ist fast nicht notwendig". Eine wichtige Einschränkung ist jedoch, dass das Geschäftsmodell spätestens dann strafbar wird, wenn Verbraucher angesprochen werden. Das eigentlich Produkt richtet sich aber vorwiegend an Verbraucher - diesen dürfte man nicht versprechen, dass sie für die Anwerbung neuer Berater Provisionen erhalten.
Vemowa habe angeblich die Geschäfte der Membership-Marketing übernommen, heißt es auf der Internetseite von Membership-Marketing.
Wir erhalten inzwischen täglich Zuschriften von Membership-Geschädigten, die Schwierigkeiten haben, selbst nach erklärtem Rücktritt ihr Geld zurückzuerhalten. Viele Berater haben spätestens jetzt bemerkt, dass das Garantieeinkommen, auf das sie gesetzt hatten, für kaum jemanden erreichbar sein wird. Es steht nämlich unter der Bedingung, dass man jeden Monat mindestens 9 Unternehmer findet, die das Produkt für ca. 600 EUR / 24 Monate kaufen möchten. Wer also 5.400 EUR Umsatz vermittelt, darf 1.000 EUR Provision erhalten - hier mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.
Liebes Membership-Marketing-Team!
Wie wäre es, wenn Sie endlich einmal Roß und Reiter benennen und die Bedingungen für das Garantieeinkommen von 1.000 EUR darlegen.
Aus Ihrer Seite geht ja schon hervor, dass man 1.000 Meilen sammeln muss und dass man für einen neuen Berater 100 bis 200 Meilen erhält. Meilen erhält man darüber hinaus wohl auch für Rabatte.
Muss ein Berater jeden Monat 10 neue Berter anwerben (die dann weniger als 1 EUR pro Tag zahlen) um sein Garantieeinkommen zu erzielen?
Das LG Würzburg geht davon aus, dass Sie ein Schneeballsystem betreiben, die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Ermittlungsakte angelegt. Eine Visa Karte auf Guthabenbasis ist keine Kunst.
Wo genau liegen die Halbwahrheiten und unhaltbaren Fakten? Nennen Sie mir eine falsche Tatsachenbehauptung und sie wird gelöscht.
Stellen Sie sich doch dem Diskurs.
Richtig: Ich habe mit dem Kollegen Maur telefoniert, um ihn vor eigenen Nachteilen zu warnen. Es ist schon heute absehbar, dass die Entscheidung, an wen das Treuhandvermögen ausgekehrt wird, Schwierigkeiten bereiten wird, um nicht zweifach in Anspruch genommen zu werden.
Ein Berater muss ja nur den Vertrag wiederrufen, um das Rechtsgeschäft von Anfang an entfallen zu lassen (§ 355 BGB) - Sie schreiben jedoch in Ihrem Newsletter, dass es keine Rückzahlungen geben werde. Auch dieser Aspekt - übrigens - wurde Ihnen gerichtlich untersagt.
Mit freundlichen Grüßen
Samstag, 10.02.07
Die Diskussionsforen nehmen diese Seite war und setzen sich kritisch mit
den neuen Fakten auseinander und verbreiten weitere Informationen, die
jedoch von uns nicht überpüft werden konnten, so dass wir uns
hiervon trotz URl-Angabe und ohne Linksetzung distanzieren.
http://www.mlm-infos.com/ftopic9369-s10.html
http://www.geld-mine.de/forum/Rechtsanwaltskanzlei-garaniert-fuer-Produkt-und-Einkommen-t784.html
http://www.treppenhausgefluester.info/viewtopic.php?t=3117&highlight=membership+marketing
http://www.ayom.com/topic-15468.html
Membership Marketing widersetzt sich weiter der Verfügung, so dass wir
leider gegen die Mitstörer vorgehen müssen.
Wir versenden E-Mails an jene Personen, die Werbung für den derzeitigen
Internetauftritt der Gesellschaft machen. Sofern es sich um die Betreiber der
Anzeigenplattformen handelt, ergeht eine Mitteilung nach §§ 11 TDG,
9 MDStV, bei den inhaltlich Verantwortlichen erfolgt die freundliche Aufforderung,
die Werbung zu unterlassen ohne Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
mit folgendem Mustertext.
Die Mehrheit der angeschriebenen reagieren sofort:
OpenPR, die für sich das Medienprivileg in Anspruch nehmen konnten und lediglich auch journalistischen Erwägungen handeln mussten, hat alle Pressemitteilungen der MM entfernt. Link
Andoo.de antwortete:
Hallo
danke für die Info.
Habe alle Anzeigen was mit dem Thema zu tun haben gelöcht.Viele Grüße Ralf Dybizbanski
Andere möchten lieber eine formale Abmahnung haben und verbitten sich E-Mail Belästigungen. Wir erhielten am 12.02.07 die folgende Antwort.
Soweit keine Mailadresse verfügbar, die Mail ignoriert oder ein besonders schwerer
Verstoß vorlag, erfolgt die formale Abmahnung mit der Aufforderung binnen kurzer
Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Kosten zu
erstatten.
Die Seite www.membershipmarketing.de enthielt
bis Samstag eine Kopie der MM-Homepage und wurde inzwischen gelöscht.
08.02.2007
Diese Seite geht online.
Januar 2007
Der Geschäftsauftritt der Membership Marketing S.A.R.L. wird vor allem durch
die massenhaft verschickten Werbemails sichtbar. Im Internet werden Werbeanzeigen
mit fantastischen Versprechungen geschaltet: z:B. „1000 EUR garantiert durch
deutschen Rechtsanwalt“.
Die Membership Marketing veröffentlicht Anfang Februar das folgende
(unvollständige)
Impressum:
Offenbar haben schon einige „Berater“ bemerkt, dass sie für 15 EUR keine Einkommensgarantie kaufen konnten. Da es sich bei der Anmeldung um Fernabsatzgeschäfte handelt, stehen Verbrauchern Widerrufsrechte zu. Das Landgericht Würzburg hat der Membership Marketing bereits untersagt, Teilnehmerplätze ohne Hinweis auf das Widerrufsrecht zu vertreiben – nur hält sich die Gesellschaft bisher nicht an das Verbot. Das Widerrufsrecht besteht jedoch kraft Gesetzes, wobei nach unserer Rechtsauffassung nach wirksamem Widerruf auch eine Rückforderung gegenüber dem Treuhänder in Betracht kommt. Ein Widerruf kann dabei auch per E-Mail oder Fax erklärt werden. Die Widerrufsfrist beginnt erst ab Erhalt einer Widerrufsbelehrung zu laufen – nachdem eine solche bisher nicht erteilt wurde, müsste der Widerruf von Verbrauchern noch möglich
sein.
Obwohl die Fälle ähnlich gelagert sind, muss letztlich jeder Fall individuell betrachtet werden. Wir geben hier jedoch gerne einige juristische Anregungen:
a) Rückforderung durch Widerruf
Die einfachste Möglichkeit, einen Vertrag aufzuheben, besteht für Verbraucher durch Erklärung eines Widerrufes gem. § 312d BGB, wenn der Vertrag ausschließlich online zustande kam. Der Widerruf kann in Textform, also auch per Mail oder Fax erklärt werden. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens ab Belehrung. Zum aktuellen Stand (11.02.07) findet keine Belehrung statt, so dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Der Widerruf sollte gegenüber Membership Marketing, vorsorglich aber auch gegenüber dem Treuhänder erklärt werden.
b) Rückforderung wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot und wegen Anfechtung
Unabhängig von der Verbrauchereigenschaft kann die Anmeldeerklärung auch wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Anfechtungsgrund dabei durchaus die Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells sein.
c) Anspruch auf weitergehende Schäden
Dieser Anspruch und dessen Adressaten müssen im Einzelfall geprüft
werden.
Die Strafbarkeit der Veranstaltung eines Schneeballsystems beschränkt sich nach unserer Auffassung auf die Veranstalter des Systems. Gleichwohl haften Berater, die Werbung für Produkte der Membership Marketing schalten für die damit verbundenen Wettbewerbsverletzungen. Dies ist vor allem dann offensichtlich, wenn Werbematerial der MML verwendet wird, die irreführende oder unzutreffende Werbeaussagen enthalten.
So schreibt ein Partner beispielsweise:
Die Aussage, dass ein Verdienst von 1.000 EUR durch einen Rechtsanwalt
garantiert wird, ist ausweislich des auf der Internet Seite veröffentlichten
Treuhandvertrages schlicht unzutreffend. Garantiert wird lediglich, dass
eine Veranstaltung stattfindet, in der die Voraussetzungen für
die Verdienstmöglichkeiten dargestellt werden soll. Im Falle der Nichterfüllung
wird der Teilnahmebeitrag von 15 oder 30 EUR zurückerstattet.
Wir werden nunmehr Werbende auf die Rechtswidrigkeit hinweisen.
Betreiber, Diensteanbieter und Verantwortlicher im Sinne der §§ 6 TDG und 11 MDStV ist
Rechtsanwalt Chan-jo Jun
Rüdigerstr. 4
97070 Würzburg
Tel: 0931.52233
Fax: 0931.52235
Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde gem. § 8 BRAO von der bayerischen Landesjustizverwaltung über die
Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bambergverliehen.
Umsatzsteuernummer: DE229481423
Die zuständige Aufsichtsbehörde ist ebenfalls die Rechtsanwaltskammer Bamberg. Der Berufstätigkeit liegt die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Grunde. Die Vorschriften sind einzusehen bei www.brak.de.
E-Mail Adresse von RA Jun: cjun (ät) kanzlei-jun.de. Kanzleihomepage