Impressum

Aktuelle Informationen zu Membership Marketing, Getbackclub und Vemowa

 

- Verfahrenshistorie

- Musterschreiben für Rückforderung

- Gerichtliche Entscheidung gegen Membership Marketing

- Abgrenzung Schneeballsystem zu Network Marketing


Aktueller Stand 27.03.2007:

Vemowa hat laut Handelsregistereintrag vom 26.03.07 wieder einen neuen Firmensitz:

Domizil neu: Churerstrasse 166, 8808 Pfäffikon SZ.

 

 

Zusammenfassung:

Unter dem Namen Membership Marketing S.A.R.L. bot eine in 2007 gegründete Kapitalgesellschaft mit angeblichen Vertriebsniederlassungen in Heusenstamm und Zagreb ein Produkt an, bei dem es sich nach mehrfachen gerichtlichen Entscheidungen um ein illegales Schneeballsystem handelt: Mitglieder sollen ca. 300 EUR pro Jahr bezahlen, um günstiger einkaufen zu können. Wer pro Monat 9 neue Mitglieder wirbt, erhält 1.000 EUR.

Gegen die Membership Marketing S.A.R.L. besteht eine wirksame einstweilige Verfügung, die u.a. den Betrieb eines Schneeballsystems und die Werbung mit einem Garantieeinkommen von 1.000 EUR untersagt. Vor dem Landgericht Würzburg läuft das Ordnungsmittelverfahren wegen der Verstöße, die bis zum 21.02.07 begangen wurden. U.a. wird ein Ordnungsgeld von 100.000 EUR beantragt. Die Gesellschaft hat gegen die Verfügung bisher (22.02.) keine Rechtsmittel eingelegt.

Network Karriere hat Vertreter von Membership-Marketing interviewt. Das Ergebnis: "In diesem Stadium würden wir von dem Unternehmen nicht einmal eine Anzeige annehmen."

Das Internet-Forum The Obtainer enthält zahlreiche, nicht bestätigte Hinweise über Hintergründe, gefälschte Adressen und Haftungsrisiken der Einzahler. (Das Forum - wie jedes Forum - enthält teilweise Tatsachenbehauptungen und Wertungen, die nicht in jedem Fall überprüfbar sind, wir distanzieren uns daher insbesondere von Einträgen in anderen als dem verlinkten Thema - Linksetzung: 15.2.07).

Wir bekommen zahlreiche Zuschriften und Anrufe von MM-Teilnehmern. Wir empfehlen Ihnen hierzu die Seite des bayerischen Verbraucherschutzministeriums: Auf dieser Seite wird auch die Entscheidung des Langerichts Gießen (LG Gießen, Urteil vom 13.12.1995 - 1 S 390/95 ) erwähnt. Dieses hat entschieden, dass schon derjenige, der ein Schneeballsystem fördert gegenüber neu hinzutretenden Mitgliedern auf Schadensersatz haftet. Die bedeutet, dass Berater in einem Schneeballsystem unter Umständen gegenüber ihrer Downline schadensersatzpflichtig werden könnten. Die Haftung könnte durch vollständige Information unter Umständen vermindert werden.

Wir empfehlen jeden Berater, unabhängige rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale einzuholen.

Bewertung: Nach unserer Auffassung besteht nunmehr kein Zweifel, dass hier ein illegales Schneeballsystem vorliegt. Die Tatsache. Wenn MM behauptet, sie seien kein Schneeballsystem ohne Produkt, ist dies zutreffend. Es ist ein Schneeballsystem MIT Produkt. Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale. Google-Suche nach Verbraucherzentrale und Schneeballsystem

Auffallend sind die Parallelen zu dem inzwischen verbotenen und zusammengebrochenen System AKW - Alternative kollektive Wertschöpfung. Hierzu die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin.

Inzwischen hat die Schweizer Vemowa AG den Vertrieb des Getbackclubs übernommen. Auf der Seite von MM heißt es, dass die Vemowa alle Verpflichtungen der MM gegenüber Beratern erfülle.


Verfahrenshistorie:

  • 22.03.07
    Vemowa wehrt sich gegen diese "lächerliche Seite" und möchte mit "dieser Gesellschaft" [vermutlich Membership Marketing] nicht in Verbindung gebracht werden. Vemowa befinde sich lediglich im Domizilwechsel und das LKA Berlin habe die Veranstaltungen des Unternehmens angeblich freigegeben. Es sei die Unwahrheit, dass das LKA ein Ermittlungsverfahren gegen Vemowa führe. Der Absender der Mail räumt eine Frist von 12 Stunden zur "Löschung der Lügen" ein, droht mit kostenpflichtiger Post und schickt das Schreiben CC an zahlreiche Behörden, u.a. das Verfassungsgericht, die Rechtsanwaltskammer, das OLG Bamberg und das Bundesverwaltungsgericht.

    Hierzu ist folgendes anzumerken:

    Sämtliche Tatsachenbehauptungen auf dieser Seite sind nachweisbar, für eine Löschung besteht kein Anlass. Im Einzelnen:

    1. Vemowa hat ihr Domizil lt. Handelsregister eingebüßt.

    Weiterhin ist im Handelsregister des Kantons Obwalden vermekt, dass die Vemowa AG ihr Domizil verloren hat. Tatsächlich legt die Vemowa eine Kopie einer Anmeldung vom 16.03.07 vor, mit dem nun ein neues Domizil in eigenen Räumlichkeiten in Pfäffikon angegeben wird.

    Der Verlust eines Domizils wird hier erläutert.

    2. Das LKA hat weder Vemowa noch den Getbackclub genehmigt.

    Das Landeskriminalamt bestätigte am 22.03.07, dass weder eine Freigabe noch eine "positive" Stellungnahme, wie in einem Newsletter behauptet wurde, stattgefunden hat. Tatsächlich laufen im Zusammenhang mit den Veranstaltungen und der progressiven Kundenwerbung weitere Ermittlungen.

    3. Es besteht ein Zusammenhang zwischen Membership Marketing und Vemowa

    Der Zusammenhang ist schon dadurch sichtbar, dass Membership Marketing behauptet, dass die Vemowa AG angeblich sämtliche Verpflichtungen gegenüber den Beratern erfüllen würde.

     

  • 19.03.07
    Die Vemowa hat lt. Handelsregister kein Domizil mehr. Nachdem zunächst die Membership-Marketing S.A.R.L. von der Bildfläche verschwindet, hat nun auch die Vemowa AG keine Adresse mehr im Handelsregister. Es gibt noch immer Vertriebspartner, die das Unternehmen für seriös halten und Werbung im Internet schalten. Gegen einzelne Personen, die weiterhin zur Registrierung bei dem System aufrufen, ergehen gerichtliche Verfügungen und Abmahnungen.

    Inzwischen hat das Magazin Network-Karriere Geschädigte aufgerufen, sich an die eigens hierfür geschaltete Mail-Adresse hilfe@network-karriere.com zu wenden.

    Das LKA Berlin AG Schneeball ermittelt unter der Vorgangsnummer 070222-1700-021811 gegen die Verantwortlichen. Strafanzeigen können direkt an das LKA gerichtet werden:

    Der Polizeipräsident in Berlin
    Landeskriminalamt
    LKA 327
    AG Schneeball
    Columbiadamm 4
    10965 Berlin

    LKA327@polizei.verwalt-berlin.de

     

  • 17.03.07

    Auf den Kick-off Veranstaltungen wird das Vertriebskonzept der schweizer Vemowa AG vorgestellt. Berater sollen das Produkt der am Züricher Flughafen ansässigen Club Netzwerk AG verkaufen. Dieses Produkte müsse man - so Vemowa - wenig erklären und schon verdiene man Geld. "Ein Verkauf ist fast nicht notwendig". Eine wichtige Einschränkung ist jedoch, dass das Geschäftsmodell spätestens dann strafbar wird, wenn Verbraucher angesprochen werden. Das eigentlich Produkt richtet sich aber vorwiegend an Verbraucher - diesen dürfte man nicht versprechen, dass sie für die Anwerbung neuer Berater Provisionen erhalten.

    Vemowa habe angeblich die Geschäfte der Membership-Marketing übernommen, heißt es auf der Internetseite von Membership-Marketing.

    Wir erhalten inzwischen täglich Zuschriften von Membership-Geschädigten, die Schwierigkeiten haben, selbst nach erklärtem Rücktritt ihr Geld zurückzuerhalten. Viele Berater haben spätestens jetzt bemerkt, dass das Garantieeinkommen, auf das sie gesetzt hatten, für kaum jemanden erreichbar sein wird. Es steht nämlich unter der Bedingung, dass man jeden Monat mindestens 9 Unternehmer findet, die das Produkt für ca. 600 EUR / 24 Monate kaufen möchten. Wer also 5.400 EUR Umsatz vermittelt, darf 1.000 EUR Provision erhalten - hier mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.

     

  • Donerstag, 01.03.07
    Das Landgericht Würzburg erlässt die erste Verfügung gegen eine Person, die das Angebot von Membership Marketing bewirbt und verbietet das Schneeballsystem:

    "Bei der von der Antragsstellerin beanstandeten Werbung handelt es sich offenbar um ein sog. "Schneeballsystem", das ohne Weiteres eine unlautere Werbung i.S.d. UWG darstellt."
  • Montag 26.02.07
    In dieser Woche will Membership Marketing auf den ersten Auftaktveranstaltungen im Cinemaxx Berlin am Potsdamer Platz die weiteren Details zum xxx-Club präsentieren und darlegen, wie das angeblich garantierte Einkommen von 1.000 EUR ab dem ersten Tag, verdient werden kann.

    Immer mehr angemeldete Betreuer verlangen nunmehr ihr Geld zurück. Angeblich verweigere Membership Marketing jedoch die Rückzahlung, verweist auf einen früheren Newsletter, in dem man bereits angekündigt hat, keine Rückerstattungen vorzunehmen.
  • Freitag, 23.02.07
    Verfügungen gegen Mittäter und Gehilfen
    Obwohl die meiste Berater die Werbung für die weiterhin unzulässige Seite eingestellt haben, gibt es weiter Personen, die die Seiten von Membership Marketing bewerben. Wir werden beginnend mit der nächsten Woche einstweilige Verfügungen beantragen; dies betrifft vor allem jene Störer, die auf unsere formale Abmahnung zwar die Störung beseitigt haben, aber keine Unterlassungsverpflichtugnserklärung abgegeben haben.

    Der Geschäftsführer der MM äußert sich in der Network Karriere und räumt ein, dass die angepriese Garantie von 1.000 EUR monatlich keine Garantie im eigentlichen Sinne sein soll, sondern unter der Bedingung steht, dass monatlich 9 neue Berater angeworben werden müssen.

    Hier eine Abgrenzung von Schneeballsystemen zu zulässigem Multi-Level-Marketing.

  • Donnerstag, 22.02.07
    Wir bekommen Anfragen, warum denn Membership Marketing überhaupt noch existiert und ob es sich denn hier wirklich um ein Schneeballsystem handelt. MM behauptet schließlich ausdrücklich, kein Schneeballsystem zu sein.

    Hierzu ist Folgendes anzumerken:

    Das Landgericht Würzburg hat der Membership Marketing untersagt, "Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden von der Antragsgegnerin besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen."

    Das Landgericht erlässt eine solche Verfügung nur, wenn ein Verstoß vorangegangen ist. Die Verfügung ist aufzuheben, wenn der Verstoß nicht vorlag. Membership Marketing hat gegen die Verfügung keine Rechtsmittel eingelegt und verstößt weiterhin gegen das Verbot. Hierzu wurden Ordnungsmittel beantragt, wobei die Entscheidung hierzu noch aussteht, da der Antragsgegnerin rechtliches Gehör gegeben werden muss.

    Ist Membership Marketing denn nun ein Schneeballsystem? Das Landgericht Würzburg hat dies bei Erlass der Verfügung angenommen. Wer in Kenntnis dieser gerichtlichen Entscheidung dennoch weitere Verbraucher anwirbt und auf Beteuerungen der Täter vertraut, handelt nach unserer Auffassung nicht nur fahrlässig, sondern auch vorsätzlich. Berater haften damit für Verluste, die den angeworbenen neuen Beratern entstehen.
  • Aschermittwoch, 21.02.07
    Membership Marketing verstößt weiter gegen die Verfügung. So werden registrierte Berater aufgefordert, Geld einzuzahlen und es wird weiter mit einem Garantieeinkommen von 1.000 EUR geworben. Network Karriere kommentierte dies sehr zutreffend: "So unter dem Motto, wir garantieren Ihnen sechs Richtige, wenn Sie die richtigen Zahlen getippt haben."

    Network Karriere berichtet nun regelmäßig über die Entwicklungen in dem Fall, so dass wir uns hier auf die juristischen Neuigkeiten beschränken werden.

    Freitag, 16.02.07.
    Membership Marketing war nur für wenige Stunden mit dem neuen Lay-out online und wurde erneut abgeschaltet. Die Daten konnten rechtzeitig zur Beweissicherung abgespeichert werden.
    Der über schweizer Mailserver verschickte Newsletter Nr. 17 informiert endlich über einige der Konditionen. Danach müssen die Berater, die 1.000 EUR verdienen wollen in jedem Monat 9 Mitgliedschaften für ca. 300 EUR verkaufen. Wer diese 2.700 EUR Umsatz generiert, erhält das "garantierte Einkommen" von 1.000 EUR.

    Membership Marketing gibt hinsichtlich des Widerrufsrecht nach und behauptet, Stornierungen anzuerkennen.

    Datenmissbrauch? Frau K. berichtet, sie habe an die bei MM registrierte Adresse nun mehrfach Zahlungsaufforderungen einer Schweizer Gesellschaft erhalten, für eine Online-Dienstleistung 59 EUR zu zahlen. Nachdem die Daten der Berater angeblich monatelang für jedermann frei einsehbar waren, kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Adressen der Berater nunmehr für weitere Zwecke mißbraucht werden.
  • Donnerstag, 15.02.07
    Membership Marketing ist weiter offline. In Foren wird berichtet, dass laut Provider keine technischen Probleme vorliegen.
  • 14:30 Uhr
    Am Nachmittag erscheint die Ankündigung, dass die Webseite überarbeitet werde, um Berater und Vertriebspartner zu schützen; in drei Stunden solle die Seite wieder online sein. Auf der Ankündigung um 14.30 lautet die Adresse der deutschen Niederlassung noch auf Heusenstamm.
  • 15:30 Uhr
    Inzwischen ist die Niederlassung von Heusensamm nach Frankfurt in die Mainzer Landstraße 16 gezogen. Dabei handelt es sich um das Bürohochhaus Trianon, in dem man bekanntlich ab 94,05 EUR ein virtuelles Büro oder den Service "Mailbox Plus" mieten kann.
    Wir erhalten zahlreiche Anrufe von verunsicherten Beratern; bitte beachten Sie, dass wir aus Gründen der Interessenkollision keine Rechtsberatung für Berater von Membership-Marketing erbringen.
  • Mittwoch, 14.02.07
    Weitere Portale sperren Kleinanzeigen von Membership Marketing, teils vorläufig, teils endgültig. Inzwischen wird die Information, dass Membership Marketing gegen deutsches Recht verstößt auch ohne unser Zutun verbreitet. Wir erhalten Zuschriften von Beratern, die ihr Geld (teilweise über 500 EUR) von Membership Marketing zurückfordern.
    Die Server mm-now.com und membership-marketing.de sind am Abend teilweise nicht mehr erreichbar.
    Wir erhalten schriftliche Unterlassungsverpflichtungserklärungen und Teilkostenübernahmeerklärungen von MM-Beratern, die im Internet Werbung geschaltet haben.
    In einem Forum wurde am Dienstag über erhebliche Sicherheitslücken berichtet. Angeblich wird bei Eingabe der Benutzernummer das Kennwort für jeden ersichtlich ausgegeben. Hiermit konnten sämtliche Benutzerdaten, inkl. Namen, Adresse, E-Mail-Adresse und Einzahlungsstatus, sowie die Downline-Struktur angezeigt werden. Das ungewöhnliche Sicherheitsloch wurde einige Zeit nach der Veröffentlichung behoben.
    Musterschreiben für Rückforderung
  • Dienstag, 13.02.07
    Auch Internet-Portale, die von uns nicht direkt angeschrieben wurden, verbieten nunmehr Anzeigen der Membership Marketing.
    Die Server von Web-Server Membership-Marketing sind in der Nacht über Stunden unerreichbar.
  • Montag, 12.02.07

    Die Staatsanwaltschaft Darmstadt teilt uns das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens mit.
  • 16.36 Uhr

    Das Kleinanzeigenportal markt.de nimmt 26 Kleinanzeigen für Membership Marketing offline.

    http://www.markt.de/search.op?keyword=membership+marketing
  • 16.30 Uhr

    Auch das Kleinanzeigenportal dhd.de nimmt vier Anzeigen offline.
    Der als Treuhänder beauftragte Rechtsanwalt erklärt per Fax, dass er die Fa. Membership Marketing S.A.R.L. weder anwaltlich vertritt noch anwaltlich berät. Der Treuhandvertrag bestehe jedoch fort.
  • Sonntag, 11.02.07 , 12.33 Uhr
    Membership Marketing wehrt sich mit einem Rundschreiben. Dieses wurde in verschiedenen Foren weiter gepostet:

    z.B.

    http://www.mlm-infos.com/ftopic9194-s40.html

    Hierin werden die rechtlichen Schritte unserer Mandantschaft als unhaltbare Fakten bezeichnet. Hingegen sei alles, was auf der MM-Seite stehe nach eigenen anwaltichen Informationen "haltbar und umsetzbar". Gleichwohl wolle man die Werbung in Zukunft anpassen.

    Hierzu unsere Antwort als offener Brief:

Liebes Membership-Marketing-Team!

Wie wäre es, wenn Sie endlich einmal Roß und Reiter benennen und die Bedingungen für das Garantieeinkommen von 1.000 EUR darlegen.

Aus Ihrer Seite geht ja schon hervor, dass man 1.000 Meilen sammeln muss und dass man für einen neuen Berater 100 bis 200 Meilen erhält. Meilen erhält man darüber hinaus wohl auch für Rabatte.

Muss ein Berater jeden Monat 10 neue Berter anwerben (die dann weniger als 1 EUR pro Tag zahlen) um sein Garantieeinkommen zu erzielen?

Das LG Würzburg geht davon aus, dass Sie ein Schneeballsystem betreiben, die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat die Ermittlungsakte angelegt. Eine Visa Karte auf Guthabenbasis ist keine Kunst.

Wo genau liegen die Halbwahrheiten und unhaltbaren Fakten? Nennen Sie mir eine falsche Tatsachenbehauptung und sie wird gelöscht.

Stellen Sie sich doch dem Diskurs.

Richtig: Ich habe mit dem Kollegen Maur telefoniert, um ihn vor eigenen Nachteilen zu warnen. Es ist schon heute absehbar, dass die Entscheidung, an wen das Treuhandvermögen ausgekehrt wird, Schwierigkeiten bereiten wird, um nicht zweifach in Anspruch genommen zu werden.

Ein Berater muss ja nur den Vertrag wiederrufen, um das Rechtsgeschäft von Anfang an entfallen zu lassen (§ 355 BGB) - Sie schreiben jedoch in Ihrem Newsletter, dass es keine Rückzahlungen geben werde. Auch dieser Aspekt - übrigens - wurde Ihnen gerichtlich untersagt.

Mit freundlichen Grüßen

 

  • Samstag, 10.02.07
    Die Diskussionsforen nehmen diese Seite war und setzen sich kritisch mit den neuen Fakten auseinander und verbreiten weitere Informationen, die jedoch von uns nicht überpüft werden konnten, so dass wir uns hiervon trotz URl-Angabe und ohne Linksetzung distanzieren.

    http://www.mlm-infos.com/ftopic9369-s10.html

http://www.geld-mine.de/forum/Rechtsanwaltskanzlei-garaniert-fuer-Produkt-und-Einkommen-t784.html

http://www.treppenhausgefluester.info/viewtopic.php?t=3117&highlight=membership+marketing

http://www.ayom.com/topic-15468.html

 

  • 09.02.2007


Membership Marketing widersetzt sich weiter der Verfügung, so dass wir leider gegen die Mitstörer vorgehen müssen.

Wir versenden E-Mails an jene Personen, die Werbung für den derzeitigen Internetauftritt der Gesellschaft machen. Sofern es sich um die Betreiber der Anzeigenplattformen handelt, ergeht eine Mitteilung nach §§ 11 TDG, 9 MDStV, bei den inhaltlich Verantwortlichen erfolgt die freundliche Aufforderung, die Werbung zu unterlassen ohne Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. mit folgendem Mustertext.

Die Mehrheit der angeschriebenen reagieren sofort:

OpenPR, die für sich das Medienprivileg in Anspruch nehmen konnten und lediglich auch journalistischen Erwägungen handeln mussten, hat alle Pressemitteilungen der MM entfernt. Link

Andoo.de antwortete:

Hallo

danke für die Info.
Habe alle Anzeigen was mit dem Thema zu tun haben gelöcht.

Viele Grüße Ralf Dybizbanski

Andere möchten lieber eine formale Abmahnung haben und verbitten sich E-Mail Belästigungen. Wir erhielten am 12.02.07 die folgende Antwort.


Soweit keine Mailadresse verfügbar, die Mail ignoriert oder ein besonders schwerer Verstoß vorlag, erfolgt die formale Abmahnung mit der Aufforderung binnen kurzer Frist eine Unterlassungserklärung abzugeben und die entstandenen Kosten zu erstatten.

Die Seite www.membershipmarketing.de enthielt bis Samstag eine Kopie der MM-Homepage und wurde inzwischen gelöscht.

 

08.02.2007
Diese Seite geht online.

  • 02.02.2007
    Die einstweilige Verfügung des LG Würzburg wurde per Gerichtsvollzieher am 02.02.07 zugestellt und damit wirksam.
  • 06.02.2007
    Die Gesellschaft wurde am 06.02.07 über die Verfügung erneut informiert und die Beantragung von Ordnungsmitteln angekündigt. Da die Membership Marketing die Verstöße fortgesetzt hat und teilweise noch verstärkte, wurde am 06.02.07 beim Landgericht beantragt, ein Ordnungsmittel zu verhängen, nämlich ein Ordnungsgeld von mind. 100.000 EUR.
  • 06.02.2007
    Am gleichen Tag wurde der Provider HL komm, über den die Internetseite membership-marketing.de gehostet wurde, über die Verfügung informiert. Der Provider reagierte sofort und gab die Anfrage an den Hoster weiter. Der Hoster forderte die MM auf, die Verfügung bis 07.02.07 15.00 Uhr umzusetzen, andernfalls die Seite diskonnektiert werde.
  • 06.02.2007, 14.11 Uhr
    Erstmals reagiert Membership Marketing auf die Verfügung mit der folgenden Mail:
    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Informationen.

    Leider können wir Ihren Einwand bzw. Ihre Zustellung nicht nachvollziehen.

    In den nächsten Tagen wird sich unser französischer Hausjurist mit Ihnen ins Benehmen setzen.

    Jegliche Schritte bis dahin, Fristen oder ähnliches, sind ungültig, da die Adresse des deutschen Vertriebsbüros keine Zustelladresse darstellt.

    Eventuelle Kostenfolgen bei entsprechenden Schritten, die sich aufgrund der vorgenannten Tatsache im nach hinein als ungerechtfertigt erweisen, werden Ihnen angelastet.

    Die einzig rechtsgültige Zustelladresse, ist unsere französische Domiziladresse.

    Dieses ist für jeden anhand der Handelsregisternummer nachvollziehbar.

    Freundlichst,

    Team Membership Marketing
    juristische Abteilung
  • 06.02.2007, 15.00 Uhr
    Die Seite wurde vom Provider offline gestellt.
  • 06.02.2007, 16:51 Uhr
    MM reagiert auf die Abschaltung, bezeichnet sie als geplante Wartungsmaßnahme und schreibt die Berater an:

    Sehr geehrte Beraterinnen und Berater,

    wie Sie in den letzten Tagen sicherlich festgestellt haben, sind unsere Server bzw. das dahinter liegende System langsam geworden. Um Ihnen eine gleichbleibende Erreichbarkeit und Servicequalität gewährleisten zu können, haben wir uns entschlossen auf einen 4-mal größeren Server umzuziehen.

    Diese Änderung wird heute ab 15 Uhr durchgeführt. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Verständnis für kurzfristige Ausfälle bzw. Nichterreichbarkeit einzelner Domains.

    Diese Entscheidung wurde im Interesse aller Berater getroffen. Daher bitten wir um Verständnis für die Kurzfristigkeit dieser Umstellung.

    Damit Sie weiterhin den Überblick über Ihre Partnerschaft mit Membership Marketing S.A.R.L. haben, werden Ihnen voraussichtlich ab 18.00 unter der folgenden Domain alle Funktionen inkl. Vertriebslogin zur Verfügung stehen: http://www.MM-now.com

    Selbstverständlich stehen wir Ihnen in allen Fällen telefonisch zur Verfügung.

    Freundlichst

    Ihr Team von Membership Marketing S.A.R.L.

    Gegen Abend geht Membership Marketing mit neuem Server aus Zagreb online. Inhaber der neuen Domain mm-now.com ist:

    owner-contact: P-FMH142
    owner-organization: Membership Marketing Now - Niederlassung Zagreb
    owner-fname: Frank
    owner-lname: Hoffmann
    owner-street: Gajeva 38
    owner-city: Zagreb
    owner-zip: 10000

    Auch die alte Membership-Marketing.de Seite wird ins Ausland verlagert und geht mit Update der Nameserver wieder online. Mit einer einstweiligen Verfügung vom 31.01.2007 Az: 14O221/07 hat das Landgericht Würzburg der Membership Marketing S.A.R.L. bei Androhung von Ordnungsgeld oder Ordnungshaft in sieben Punkten das derzeitige Marktauftreten untersagt. Die Verfügung wurde zugestellt und von MM ignoriert. Das zivilrechtliche Ordnungsgeldverfahren läuft und die Strafanzeige liegt der Staatsanwaltschaft Darmstadt vor.
  • 07.02.2007
    Die Staatsanwaltschaft Darmstadt führt eine Strafanzeige gegen den (angeblichen) Geschäftsführer der Membership Marketing unter dem Aktenzeichen 622 Js 6304/07.
  • 30.01.2007
    Wir haben am 30.01.2007 im Auftrag unserer Mandantin mit ausführlicher Begründung verschiedene Rechtsverstöße der Membership Marketing beim Landgericht Würzburg gerügt. Das Gericht hat schnell reagiert und am 31.01.2007 eine einstweilige Verfügung erlassen mit dem der Auftritt der Gesellschaft in großen Teilen verboten wird.
    Link PDF-Datei
  • 31.01.2007
    Per Telefax, E-Mail und Telefon wurde die Membership Marketing anwaltlich auf die Rechtsverstöße hingewiesen und aufgefordert, diese abzustellen. Eine Reaktion ist nicht erfolgt.
  • Januar 2007
    Der Geschäftsauftritt der Membership Marketing S.A.R.L. wird vor allem durch die massenhaft verschickten Werbemails sichtbar. Im Internet werden Werbeanzeigen mit fantastischen Versprechungen geschaltet: z:B. „1000 EUR garantiert durch deutschen Rechtsanwalt“.

 

 

Hintergrundinformationen:



Die Membership Marketing veröffentlicht Anfang Februar das folgende (unvollständige) Impressum:

Impressum
Frankreich:
Membership Marketing S.A.R.L.
3. rue de Chateau Fiat,
67500 Haguenau, Frankreich

Telefon: +33 (0)8 70 - 46 79 84

Email: info(at)membership-marketing.de

Verantwortlich für den Inhalt: Peter Hoffmann
Die Handelsregisternummer lautet
493 767 727 00016
Deutschland:
Membership Marketing S.A.R.L.
Herderstr. 7
63150 Heusenstamm

Info-Hotline: 0 18 05 - 23 30 10
(0,14 Euro/Minute aus dem deutschen Festnetz)

Telefon: +49 (0)69-40897416
Fax: +49 (0)69-40897426

Auszug aus dem Französischen Handelsregister

Angebotene Leistung

Die Membership Marketing verkauft online Teilnahmeberechtigungen für Auftaktveranstaltungen zum Preis von 15 oder 30 EUR. Der Mehrwert für die 30-EUR-Anmeldung wird wie folgt beschrieben:

Ich will für 30 Euro mit 2 weiteren zahlenden Teilnehmern an einer der fünf Kick-Off-Veranstaltungen teilnehmen und die erste Stufe des Marketingsystems geschenkt bekommen (entspricht garantiert mindestens 580 Euro)

Diesen Ausführungen ließe sich entnehmen, dass üblicherweise ein Preis von 580 EUR dafür bezahlt werden muss, um die erste Stufe des Marketingsystems zu erhalten. Entgegen gesetzlicher Verpflichtung wird jedoch nicht dargelegt, welche Bedingungen dieses Marketingsystem hat und welchen Bedingungen es verknüpft ist. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Garantieeinkommen von 1.000 EUR an erhebliche Gegenleistungen, etwa die Erfüllung bestimmter Leistungsziele, verbunden ist.

Den Ausführungen auf der Seite 7 Meilensteine lässt sich entnehmen, dass die Anwerbung neuer Berater, die wiederum einen Preis von „weniger als 1 EUR pro Tag“ zahlen müssen, zentraler Bestandteil des Geschäftsmodells ist. Hier besteht der dringende Verdacht, dass ein illegales Schneeballsystem eingeführt werden soll.


Rückerhalt der Leistungen

Angeblich haben sich über 7.500 Berater bereits registriert, von denen ein Großteil die Teilnahmegebühr von 15 oder 30 EUR bezahlt haben.

Im Newsletter #15 vom 04.02.07 geht die Gesellschaft auf Rücktrittsrechte ein und erklärt, warum eine Rückerstattung des eingezahlten Geldes ausgeschlossen sein soll:

6. Anfragen zum Thema Rücktrittsrecht

Wiederholt erreichen uns Kündigungen von Partnern, die bereits Ihre Teilnahmegebühr für die Kick-Off-Veranstaltung entrichtet haben. Nach Rücksprache mit unseren Juristen haben Sie sich für die Teilnahme entschieden, wir werden Ihnen den Platz garantieren und es besteht daher kein Anspruch auf Rückerstattung im Falle des Nichterscheinens oder vorheriger Stornierung nach Bezahlung der Teilnahmegebühr. Sie kaufen sich damit nicht in das System ein, müssen dieses auch nicht monatlich zahlen - Nein, es ist eine Teilnahmegebühr für eine verbindliche Platzgarantie.


Offenbar haben schon einige „Berater“ bemerkt, dass sie für 15 EUR keine Einkommensgarantie kaufen konnten. Da es sich bei der Anmeldung um Fernabsatzgeschäfte handelt, stehen Verbrauchern Widerrufsrechte zu. Das Landgericht Würzburg hat der Membership Marketing bereits untersagt, Teilnehmerplätze ohne Hinweis auf das Widerrufsrecht zu vertreiben – nur hält sich die Gesellschaft bisher nicht an das Verbot. Das Widerrufsrecht besteht jedoch kraft Gesetzes, wobei nach unserer Rechtsauffassung nach wirksamem Widerruf auch eine Rückforderung gegenüber dem Treuhänder in Betracht kommt. Ein Widerruf kann dabei auch per E-Mail oder Fax erklärt werden. Die Widerrufsfrist beginnt erst ab Erhalt einer Widerrufsbelehrung zu laufen – nachdem eine solche bisher nicht erteilt wurde, müsste der Widerruf von Verbrauchern noch möglich sein.

Hier ein Musterschreiben.

 

Wie kann man sein eingezahltes Geld, Aufwendungen und Schäden zurückbekommen?

Obwohl die Fälle ähnlich gelagert sind, muss letztlich jeder Fall individuell betrachtet werden. Wir geben hier jedoch gerne einige juristische Anregungen:

a) Rückforderung durch Widerruf

Die einfachste Möglichkeit, einen Vertrag aufzuheben, besteht für Verbraucher durch Erklärung eines Widerrufes gem. § 312d BGB, wenn der Vertrag ausschließlich online zustande kam. Der Widerruf kann in Textform, also auch per Mail oder Fax erklärt werden. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens ab Belehrung. Zum aktuellen Stand (11.02.07) findet keine Belehrung statt, so dass die Frist nicht zu laufen beginnt. Der Widerruf sollte gegenüber Membership Marketing, vorsorglich aber auch gegenüber dem Treuhänder erklärt werden.

b) Rückforderung wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot und wegen Anfechtung

Unabhängig von der Verbrauchereigenschaft kann die Anmeldeerklärung auch wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung angefochten werden. Anfechtungsgrund dabei durchaus die Rechtswidrigkeit des Geschäftsmodells sein.

c) Anspruch auf weitergehende Schäden

Dieser Anspruch und dessen Adressaten müssen im Einzelfall geprüft werden.



Haftung Dritter

Die Strafbarkeit der Veranstaltung eines Schneeballsystems beschränkt sich nach unserer Auffassung auf die Veranstalter des Systems. Gleichwohl haften Berater, die Werbung für Produkte der Membership Marketing schalten für die damit verbundenen Wettbewerbsverletzungen. Dies ist vor allem dann offensichtlich, wenn Werbematerial der MML verwendet wird, die irreführende oder unzutreffende Werbeaussagen enthalten.

So schreibt ein Partner beispielsweise:

"Brandneu DAS MILLIONENGESCHÄFT. Start 1. März 2007. Ihr Erfolg 2007. 1.000,- Euro Verdienst pro Monat. Durch Rechtsanwalt garantiert! Jetzt dabei sein! Dieses Konzept schlägt alles."

Die Aussage, dass ein Verdienst von 1.000 EUR durch einen Rechtsanwalt garantiert wird, ist ausweislich des auf der Internet Seite veröffentlichten Treuhandvertrages schlicht unzutreffend. Garantiert wird lediglich, dass eine Veranstaltung stattfindet, in der die Voraussetzungen für die Verdienstmöglichkeiten dargestellt werden soll. Im Falle der Nichterfüllung wird der Teilnahmebeitrag von 15 oder 30 EUR zurückerstattet.

Wir werden nunmehr Werbende auf die Rechtswidrigkeit hinweisen.



Anbieterkennung für vorsicht-membership-marketing.de

Betreiber, Diensteanbieter und Verantwortlicher im Sinne der §§ 6 TDG und 11 MDStV ist

Rechtsanwalt Chan-jo Jun
Rüdigerstr. 4
97070 Würzburg
Tel: 0931.52233
Fax: 0931.52235

Die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt wurde gem. § 8 BRAO von der bayerischen Landesjustizverwaltung über die

Rechtsanwaltskammer für den Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg
Friedrichstraße 7
D-96047 Bamberg

verliehen.

Umsatzsteuernummer: DE229481423

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist ebenfalls die Rechtsanwaltskammer Bamberg. Der Berufstätigkeit liegt die Berufsordnung für Rechtsanwälte, die Bundesrechtsanwaltsordnung und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zu Grunde. Die Vorschriften sind einzusehen bei www.brak.de.

E-Mail Adresse von RA Jun: cjun (ät) kanzlei-jun.de. Kanzleihomepage